Allgemeine Geschäftsbedingungen 
der Hundeschule Nadja Gabriel

1. Vertragsgegenstand 
Vertragsgegenstand sind Einzelstunden, Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Workshops sowie sonstige Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Hundeführer/in. Vor Vertragsbeginn findet ein Informations- und Kennenlerngespräch statt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Trainingserfolg wesentlich von der Mitarbeit der/des Teilnehmenden abhängt.

2. Teilnahmevoraussetzungen 
Teilnehmen können nur Hunde mit vollständigem, altersgerechtem Impfschutz sowie gültiger Hundehaftpflichtversicherung; Impfausweis und Versicherungsnachweis sind zu Beginn der ersten Stunde vorzulegen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.

3. Teilnahmeausschluss 
Kranke Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern nichts anderes abgesprochen wurde.

4. Anmeldung 
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist damit verbindlich.

5. Kosten 
Die Kosten sind je nach gebuchter Leistung bar oder per Überweisung ohne Abzüge zu zahlen; bei Workshops, Seminaren und Veranstaltungen spätestens zum ersten Termin.

6. Vorzeitiger Abbruch 
Bricht der/die Teilnehmende die Ausbildung vorzeitig ab, werden bereits bezahlte bzw. gebuchte Stunden nicht erstattet.

7. Terminabsage 
Wird ein gebuchter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, wird der volle Betrag berechnet. Bei Workshops, Seminaren und Veranstaltungen gilt eine Frist von mindestens 10 Tagen vor Beginn; andernfalls wird der fällige Betrag in Rechnung gestellt. Nach Rücksprache kann ggf. eine Ersatzperson gestellt werden.

8. Absage durch die Hundeschule 
Bei mangelnder Beteiligung, Ausfall der Kursleitung oder höherer Gewalt können Termine abgesagt oder verschoben werden. Bereits gezahlte Gebühren werden anteilig bzw. vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Haftung 
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule und ihre Inhaberin haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Teilnehmende oder deren Hunde verursacht werden; Begleitpersonen sind entsprechend zu informieren. Teilnehmende haften für Schäden, die sie selbst oder ihr(e) Hund(e) verursachen.

10. Salvatorische Klausel 
Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.

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