Seit dem 1.7.2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen den sogenannten Hundeführerschein ablegen und nachweisen (Gesetzestext hier).
Davon betroffen sind alle Hundehalter, die nicht nachweisen können, dass sie in den letzten 10 Jahren, mindestens 2 Jahres am Stück einen Hund besessen haben.
Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Zahlung der Hundesteuer dienen.
Ausgenommen von der Regel sind:
Tierärzte, Diensthundeführer, Prüfer im Jagdwesen und gewerbliche Hundezüchter.
Die theoretische Prüfung (Literaturvorschläge hier) ist bereits vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Ferner muss der Hundehalter seinen Hund im zentralen Hunderegister anmelden.
Dies muss bei einem Welpen vor der Vollendung des 7. Lebensmonats und bei einem älteren Hund innerhalb eines Monats nach der Anschaffung erfolgen.
Der Hund muss vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und der Hundehalter muss eine Hundehaftpflichtversicherung über mindestens € 500.000,00 für Personenschäden und € 250.000,00 für Sachschäden abschließen.
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Die theoretische Prüfung findet am Computer statt. So erfahren Sie sofort, ob Sie bestanden haben oder nicht.
Hier finden Sie einige Beispielfragen.
Die praktische Prüfung finden im ländlichen und städtischen Bereich statt.
Die Termine legen wir nach Ihren Wünschen fest.
Gebühren: Theoretische Prüfung: € 89,00
Praktische Prüfung: € 89,00